Kurz gesagt
Ein Umstieg ist planbar, sobald drei Dinge feststehen: in welcher Reihenfolge die Vorgänge umziehen, welche Fristen der Vertrag setzt und woran Sie erkennen, dass Sie abbrechen müssen. Die Reihenfolge folgt den Abhängigkeiten zwischen den Diensten, nicht der Lautstärke des Anlasses. Wer nur die Datenübertragung rechnet, unterschätzt den Aufwand, denn Schnittstellen, Berechtigungen und Einarbeitung gehören dazu. Für Ihr Unternehmen heißt das: höchstens zwei solcher Vorhaben in zwölf Monaten, und jedes mit einem Rückweg, der vor dem Start feststeht.
Keine Rechtsberatung. Dieser Artikel informiert allgemein und ersetzt keine rechtliche Prüfung Ihres Einzelfalls.
Wo er Rechtsquellen nennt, gibt er wieder, was dort steht, mit Fundstelle und Stand. Er legt nicht aus, welche Rechte und Pflichten sich daraus für Ihr Unternehmen, Ihre Verträge oder Ihre Rolle ergeben. Diese Bewertung verlangt die Prüfung eines konkreten Sachverhalts und gehört zu Ihrer Rechtsberatung, bei Fragen des Datenschutzes ergänzend zu der für Sie zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde.
Die Nutzung dieses Artikels begründet kein Beratungsverhältnis.
Alle Rechtsangaben sind mit Norm und Fundstelle belegt; der Stand der Quellenprüfung steht unter „Quellen". Rechtslage und Rechtsprechung entwickeln sich weiter, und der Stand dieses Artikels wird bei einer Überarbeitung fortgeschrieben.
Wann dieser Schritt dran ist
Dieser Baustein setzt voraus, dass drei Fragen bereits beantwortet sind. Der Dienst steht in der ersten Gruppe des Bewertungsmaßstabs; wie Sie das feststellen, steht in Welche Abhängigkeit wirklich gefährlich ist. Ein Wechsel ist möglich, und Sie wissen, was dabei verloren ginge; das zeigt die Prüfung in Wechselmöglichkeit prüfen: Export, Weiterverwendung, Betrieb. Und die Alternative ist gewählt, mit benannten Zielkonflikten; das Verfahren dafür steht in Alternativen vergleichen: Kriterien und Zielkonflikte.
Fehlt eine dieser Antworten, ist ein Umstiegsplan verfrüht. Er würde dann eine offene Frage nicht beantworten, sondern überdecken, und sie meldet sich mitten im Vorhaben zurück, wenn sie am teuersten ist.
Die Reihenfolge folgt den Abhängigkeiten
Wenn mehrere Dienste abgelöst werden sollen, liegt es nahe, mit dem zu beginnen, der den Anlass gegeben hat: der Preiserhöhung, der eingestellten Funktion, der unbeantworteten Anbieterfrage. Das ist verständlich und kann in die falsche Reihenfolge führen, weil Dienste nicht nebeneinander stehen, sondern aufeinander aufbauen.
Legen Sie deshalb vor jeder Terminplanung fest, welche Dienste auf welchen anderen aufsetzen. Die Knotendienste aus der Bewertung, also Anmeldedienst, zentrales Postfach und Domain, und die Ablage, auf die andere Systeme zugreifen, tragen mehr als sich selbst. Für sie gibt es zwei vertretbare Wege, und sie schließen sich aus.
Zuerst umziehen. Dann setzen alle späteren Umzüge auf dem neuen Fundament auf, und nichts muss zweimal angebunden werden. Der Preis: Das riskanteste Vorhaben kommt am Anfang, bevor das Team Erfahrung mit dem Verfahren gesammelt hat.
Zuletzt umziehen. Dann lernt das Team an kleineren Vorhaben, und das größte Risiko trifft auf die meiste Übung. Der Preis: Schnittstellen zu den bereits umgezogenen Diensten müssen übergangsweise an das alte Fundament angebunden und später noch einmal umgehängt werden.
Welcher Weg passt, hängt davon ab, wie groß die Lücke aus der Bewertung ist. Ist sie so groß, dass der Knotendienst selbst die Gefahr ist, gehört er nach vorn. Ist er stabil und nur teuer, spricht vieles dafür, erst an einem kleineren Vorhaben zu lernen. Entscheiden Sie das bewusst und schreiben Sie den Grund auf.
Drei weitere Größen beeinflussen die Reihenfolge: Vertragsfristen, die ein Zeitfenster öffnen oder schließen; Jahreszyklen des Geschäfts, etwa Abschlussarbeiten, Messen oder die Hauptsaison, in denen kein Vorgang umziehen sollte, von dem sie abhängen; und die Verfügbarkeit der Menschen, die den Umzug tragen, denn dieselben Personen werden auch im Tagesgeschäft gebraucht.
Erst die Sofortmaßnahmen
Bevor das erste Vorhaben beginnt, lohnen die Maßnahmen, die ohne Projekt gehen: eine zweite Person in jedem kritischen Zugang, Zugänge auf Funktionen statt auf Namen, regelmäßige Exporte, notierte Kündigungsfristen. Sie kosten Tage, nicht Quartale, und im Umstieg haben sie einen zusätzlichen Nutzen.
Ein Umstieg kann die Phase sein, in der ein Dienst besonders verwundbar ist. Die Aufmerksamkeit liegt beim neuen System, das alte läuft noch, und wer den Zugang zum alten kennt, ist womöglich gerade im Umzugsteam gebunden. Ein aktueller Export und ein zweiter Zugang sind in dieser Lage die Rückfallposition. Der Leitfaden beschreibt diese Maßnahmen im Abschnitt Schritt 5: Reihenfolge festlegen und anfangen.
Den Aufwand ehrlich rechnen
Die sichtbarste Arbeit eines Umstiegs ist die Übertragung der Daten, und genau deshalb wird sie leicht für die ganze Arbeit gehalten. Ein Plan, der ehrlich rechnet, führt mindestens diese Posten:
| Posten | Was dazugehört |
|---|---|
| Datenübertragung | Export, Umwandlung, Import, Zählung und Stichprobe wie beim Probeexport |
| Bereinigung | Dubletten, veraltete Einträge, Datensätze ohne Eigentümer; alles, was man nicht mitnehmen will |
| Schnittstellen | jede Verbindung zu anderen Systemen neu anbinden und prüfen |
| Berechtigungen | wer was sehen und ändern darf, neu setzen, wenn es nicht mitkommt |
| Konfiguration | Vorlagen, Regeln, Automatisierungen und Felder nachbauen |
| Übergangsbetrieb | Parallelbetrieb oder Stichtag vorbereiten, beide Systeme so lange betreuen |
| Einarbeitung | Schulung, Anleitungen, Ansprechpartner für die ersten Wochen |
| Abschluss | Altsystem abschalten, Zugänge entziehen, Altbestände geordnet ablegen |
Dazu kommt ein Posten, der in Aufwandsschätzungen leicht fehlt: die Aufmerksamkeit der Führung. Ein Umstieg braucht Entscheidungen, die nur die Geschäftsführung treffen kann, etwa über Abbruch, Verschiebung oder zusätzliche Mittel. Diese Aufmerksamkeit lässt sich nicht beliebig vermehren, und sie ist der Grund für die Regel, sich in zwölf Monaten höchstens zwei Ablösungen vorzunehmen. Zwei gut geführte Umstiege sind mehr wert als fünf, die nebenher laufen.
Fristen und Vertrag rückwärts planen
Ein Umstieg wird vom Vertragsende her geplant, nicht vom gewünschten Starttermin. Klären Sie deshalb vorab die Laufzeit des bisherigen Vertrags, die Kündigungsfrist und die Frist, in der Sie nach der Kündigung noch an Ihre Daten kommen. Planen Sie so, dass die Übertragung abgeschlossen und geprüft ist, bevor diese letzte Frist endet, und nicht an ihrem letzten Tag.
Für Datenverarbeitungsdienste enthält die Datenverordnung der Europäischen Union, die seit dem 12. September 2025 gilt, Vorgaben für diese Fristen. Dieser Artikel gibt sie wieder, ohne zu sagen, ob sie auf Ihren Vertrag anwendbar sind. Nach ihrem Wortlaut muss der Vertrag über einen solchen Dienst eine maximale Kündigungsfrist für die Einleitung des Wechsels von höchstens zwei Monaten, eine verbindliche Übergangsfrist von höchstens 30 Kalendertagen und eine Mindestfrist für den Datenabruf von mindestens 30 Kalendertagen vorsehen. Ist die Übergangsfrist technisch nicht durchführbar, kann der Anbieter einen längeren Zeitraum nennen, und für Wechselentgelte gelten Übergangsregeln. Beides steht mit den Ausnahmen vollständig in Wechselmöglichkeit prüfen.
Für die Planung heißt das zweierlei. Ein Zeitplan, der sich auf eine kurze Übergangsfrist verlässt, braucht eine Antwort auf die Frage, was geschieht, wenn der Anbieter einen längeren Zeitraum nennt. Und die Kosten des Wechsels gehören mit Stand und Quelle in die Planung, statt vermutet zu werden. Ob Ihnen diese Vorgaben gegenüber Ihrem Anbieter zustehen, klären Sie mit Ihrer Rechtsberatung; siehe den rechtlichen Hinweis oben.
Der Ablauf in fünf Phasen
Zielbild und Abbruchkriterien. Bevor irgendetwas umzieht, steht fest, was am Ende anders sein soll und woran Sie merken, dass das Vorhaben scheitert. Abbruchkriterien sind konkret: Ein bestimmter Vorgang läuft im neuen System nicht, eine Frist wird um mehr als einen festgelegten Zeitraum überschritten, ein Datenbestand kommt nicht vollständig an. Wer sie erst im Vorhaben festlegt, steht in der Versuchung, sie so festzulegen, dass das Vorhaben weiterläuft.
Probeumzug mit einem Teilbestand. Ein abgegrenzter Ausschnitt, etwa eine Abteilung oder ein Jahrgang, zieht zuerst um und wird im neuen System tatsächlich benutzt. Das ist die Fortsetzung des Probeexports mit echtem Betrieb: Erst hier zeigt sich, ob die Menschen mit dem neuen Werkzeug ihren Vorgang erledigen können.
Entscheidung über Parallelbetrieb oder Stichtag. Beim Parallelbetrieb laufen beide Systeme eine Zeit nebeneinander. Das senkt das Risiko und kostet doppelte Pflege und die Gefahr, dass Daten an zwei Orten auseinanderlaufen. Beim Stichtag wird an einem Tag umgestellt. Das ist sauberer und verlangt, dass der Probeumzug wirklich überzeugt hat. Parallelbetrieb liegt nahe, wenn der Vorgang nach außen wirkt und ein Fehler nicht warten kann; dann braucht es eine klare Regel, welches System während dieser Zeit maßgeblich ist. Die Entscheidung gehört in den Plan, nicht in die letzte Woche.
Umstellung. Die Umstellung selbst kann kurz sein, wenn die Phasen davor sorgfältig waren. Legen Sie fest, wer in dieser Zeit entscheidet, wer erreichbar ist und in welchem Fall der Rückweg genommen wird.
Nacharbeit und Abschluss. Nach der Umstellung folgen die Tage, in denen Lücken auffallen, die kein Test gefunden hat. Danach wird das alte System abgeschaltet, Zugänge werden entzogen und Altbestände geordnet abgelegt. Prüfen Sie dabei, welche Bestände Sie aus rechtlichen oder betrieblichen Gründen weiter zugänglich halten müssen, bevor der alte Zugang endet. Zum Abschluss kommt der neue Dienst auf Ihre Liste und wird bei der nächsten Durchsicht mit demselben Maßstab bewertet wie alle anderen.
Der Rückweg steht vor dem Start fest
Jedes Vorhaben braucht eine Antwort auf die Frage, was geschieht, wenn es an einem Abbruchkriterium scheitert. Der naheliegende Rückweg ist das bisherige System. Damit er offensteht, muss es erreichbar bleiben, bis der neue Dienst trägt.
Zum Rückweg gehören auch die Daten, die im neuen System schon entstanden sind: Aufträge, Dokumente und Änderungen aus dem Probeumzug oder dem Parallelbetrieb. Legen Sie fest, wie sie zurückkommen, bevor sie entstehen, etwa über einen Export aus dem neuen System in einem Format, das das alte lesen kann. Wo das nicht geht, halten Sie den Probeumzug so klein, dass sich seine neuen Daten notfalls von Hand zurückführen lassen.
Praktisch heißt das: den alten Vertrag nicht kündigen, bevor der Probeumzug überzeugt hat, oder zumindest so kündigen, dass die Fristen einen Rückweg zulassen. Die Überschneidung kostet Geld, und sie ist der Preis dafür, dass eine gescheiterte Umstellung ein Rückschlag bleibt und nicht zum Stillstand eines Vorgangs wird.
Wer entscheidet, ob der Rückweg genommen wird, steht ebenfalls vorher fest. Diese Entscheidung gehört der Geschäftsführung, auf Grundlage der vereinbarten Kriterien. Wer sie im Moment des Scheiterns erst sucht, verliert die Zeit, in der der Rückweg noch leicht wäre. Abbruchkriterien, Rückweg und Entscheidungsbefugnis gehören deshalb in denselben Eintrag, mit dem das Vorhaben beschlossen wird; eine Vorlage dafür beschreibt Das Entscheidungsjournal: Gründe festhalten und später prüfen. Dasselbe gilt für KI-Vorhaben; wie sie mit vorab festgelegten Kriterien bewertet werden, steht in KI-Vorhaben bewerten: fortsetzen, ändern oder beenden.
Ein konstruiertes Beispiel
Das Beispiel ist erfunden und setzt den Fall aus dem Leitfaden fort: den Maschinenbauer mit 180 Mitarbeitenden, der nach der Bestandsaufnahme ein einziges Vorhaben für die nächsten zwölf Monate beschlossen hat, die Ablösung der Dateiablage. Sie ist das Vorhaben, weil sie die größte Zahl anderer Abhängigkeiten stützt, und der Probeexport hatte gezeigt, dass die Freigabestruktur nicht mitkommt. Die offene Entscheidung über die Konstruktionssoftware bereitet die Geschäftsführung gesondert vor; wie, zeigt Eine Investitionsentscheidung mit KI vorbereiten: ein Beispiel.
Reihenfolge. Die Dateiablage ist ein Knotendienst, und das Unternehmen entscheidet, sie trotzdem als Erstes und Einziges umzuziehen, weil die fehlende Freigabestruktur bei jedem späteren Vorhaben wieder im Weg stünde. Die Konstruktionssoftware bleibt bewusst unangetastet.
Aufwand. Der größte Posten ist nicht die Übertragung, sondern das Neusetzen der Berechtigungen. Die Geschäftsführung lässt die Freigabestruktur deshalb zuerst im alten System dokumentieren, damit sie im neuen nicht aus dem Gedächtnis rekonstruiert werden muss.
Fristen. Der alte Vertrag läuft zum Jahresende. Der Plan legt den Probeumzug in das Frühjahr und hält die Kündigung zurück, bis er überzeugt hat.
Abbruchkriterium und Rückweg. Wenn die Auftragsabwicklung im Probeumzug ihre Kundenordner nicht mit den richtigen Berechtigungen findet, wird nicht umgestellt. Der alte Zugang bleibt bis zum Ende der Nacharbeit aktiv.
Abschluss. Der neue Dienst steht danach auf der Liste, bewertet mit demselben Maßstab wie beim ersten Durchgang.
Der Plan auf einer Seite
Für jedes Vorhaben genügt eine Seite, wenn sie diese Punkte enthält:
| Punkt | Inhalt |
|---|---|
| Vorhaben | welcher Dienst durch welchen abgelöst wird |
| Betroffene Vorgänge | welche Geschäftsvorgänge daran hängen, aus der Bewertung |
| Begründung der Reihenfolge | warum dieses Vorhaben jetzt und in dieser Position |
| Fristen | Vertragsende, Kündigungsfrist, Frist für den Datenabruf, mit Quelle |
| Aufwandsposten | die Tabelle oben, je Posten eine grobe Größenordnung und ein Verantwortlicher |
| Abbruchkriterien | woran das Vorhaben als gescheitert gilt |
| Rückweg | was dann geschieht und bis wann er offensteht |
| Entscheidungsbefugnis | wer über Abbruch, Verschiebung und zusätzliche Mittel entscheidet |
| Überprüfung | wann der neue Dienst zum ersten Mal mit dem Maßstab bewertet wird |
Diese Seite ist zugleich die Vorlage, auf deren Grundlage die Geschäftsführung das Vorhaben freigibt. Was nicht auf ihr steht, wird im Vorhaben verhandelt, und dann unter Zeitdruck.
Häufige Fragen
Sollen wir den Umstieg einem Dienstleister übergeben?
Die technische Umsetzung lässt sich vergeben, die Entscheidungen nicht. Ein Dienstleister kann Daten übertragen, Schnittstellen anbinden und Schulungen halten. Welche Vorgänge in welcher Reihenfolge umziehen, was als Abbruch gilt und wann der Rückweg genommen wird, bleibt bei Ihnen. Achten Sie außerdem darauf, dass die Dokumentation von Einrichtung und Konfiguration bei Ihnen liegt und nicht nur beim Dienstleister; sonst haben Sie eine Abhängigkeit gegen eine andere getauscht.
Was tun wir, wenn der bisherige Anbieter nicht mitwirkt?
Halten Sie jede Anfrage und jede Antwort schriftlich und mit Datum fest, und stützen Sie Ihren Plan auf den regulären Exportweg, den Sie beim Probeexport bereits erprobt haben. Ob und welche Pflichten den Anbieter aus seinem Vertrag oder aus der Datenverordnung treffen, ist eine Frage für Ihre Rechtsberatung. Planerisch gilt: Ein Vorhaben, das von der Mitwirkung des bisherigen Anbieters abhängt, braucht dafür einen eigenen Puffer.
Wie verhindern wir, dass der neue Dienst die nächste Abhängigkeit wird?
Verhindern lässt sich das nicht, denn jeder Dienst ist eine Abhängigkeit. Gestalten lässt es sich: Schreiben Sie in die Entscheidungsvorlage, welche Bindung Sie mit dem neuen Dienst eingehen, richten Sie von Beginn an regelmäßige Exporte ein und nehmen Sie den Dienst in die halbjährliche Durchsicht auf. Die Kriterien, nach denen er ausgewählt wurde, sind dieselben, an denen er sich danach messen lassen muss.
Quellen
- Verordnung (EU) 2023/2854 (Datenverordnung), ABl. L 2023/2854 vom 22.12.2023. Artikel 50 zum Geltungsbeginn (HF-C-024); Artikel 25 Absatz 2 Buchstaben a, d und g zu den Fristen (HF-C-025), Absatz 4 zur technischen Undurchführbarkeit (HF-C-033); Artikel 29 Absatz 1 bis 3 zu den Wechselentgelten (HF-C-026).
Stand der Quellenprüfung: 23. September 2026. Die Quelle wurde im Originaltext gelesen.

