Keine Rechtsberatung. Dieser Beitrag informiert allgemein und ersetzt keine rechtliche Prüfung Ihres Einzelfalls.
Wo er Rechtsquellen nennt, gibt er wieder, was dort steht, mit Fundstelle und Stand. Er legt nicht aus, welche Rechte und Pflichten sich daraus für Ihr Unternehmen, Ihre Verträge oder Ihre Rolle ergeben. Diese Bewertung verlangt die Prüfung eines konkreten Sachverhalts und gehört zu Ihrer Rechtsberatung, bei Fragen des Datenschutzes ergänzend zu der für Sie zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde.
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Alle Rechtsangaben sind mit Norm und Fundstelle belegt; der Stand der Quellenprüfung steht unter „Quellen". Rechtslage und Rechtsprechung entwickeln sich weiter, und der Stand dieses Beitrags wird bei einer Überarbeitung fortgeschrieben.
Der Anlass
Seit dem 2. August 2026 gilt die KI-Verordnung allgemein; einzelne Teile galten schon früher, darunter das Kapitel über Sanktionen seit dem 2. August 2025. Begleitet wird das von Überschriften wie „KI-Verordnung ab 2026: Geschäftsführer haften persönlich und müssen dokumentieren“ (IT BOLTWISE, 11. Juni 2026). Solche Meldungen nennen im selben Zug Mängel bei der KI-Kompetenz und Geldbußen „bis zu 35 Millionen Euro oder 7 % des Umsatzes“.
Wer das liest, fragt sich zu Recht, ob er persönlich einsteht. Die Antwort beginnt mit dem Wortlaut.
Was die KI-Verordnung sagt
Wer sanktioniert wird. Nach Artikel 99 Absatz 1 in der Fassung der Omnibus-Verordnung (EU) 2026/1744 erlassen die Mitgliedstaaten Vorschriften für Sanktionen und andere Durchsetzungsmaßnahmen, „die bei jeglichem Verstoß gegen diese Verordnung durch Akteure Anwendung finden“. Sie berücksichtigen dabei die Interessen von kleinen und mittleren Unternehmen und von kleinen Midcap-Unternehmen.
Wie hoch die Geldbußen sein können. Artikel 99 staffelt nach der verletzten Vorschrift:
| Verstoß | Obergrenze, je nachdem, welcher Betrag höher ist |
|---|---|
| gegen die verbotenen Praktiken nach Artikel 5 | 35 Mio. Euro oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes |
| gegen bestimmte Pflichten, die Absatz 4 aufzählt | 15 Mio. Euro oder 3 % |
| falsche, unvollständige oder irreführende Auskünfte an Behörden | 7,5 Mio. Euro oder 1 % |
Für kleine und mittlere Unternehmen gilt jeweils der niedrigere der beiden Beträge (Absatz 6), für kleine Midcap-Unternehmen bei den Absätzen 4 und 5 ebenso (Absatz 6a).
Welche Pflichten Absatz 4 aufzählt. Unter anderem die Pflichten der Anbieter nach Artikel 16, der Betreiber nach Artikel 26, die Transparenzpflichten nach Artikel 50 und seit der Omnibus-Verordnung die Pflichten nach Artikel 25 Absätze 2 und 4. Artikel 4 zur KI-Kompetenz steht nicht in dieser Aufzählung; für jeglichen Verstoß gegen die Verordnung erlassen die Mitgliedstaaten nach Absatz 1 Sanktionsvorschriften. Was Artikel 4 verlangt, steht in KI-Kompetenz nach Artikel 4: Wortlaut und Stand, ab wann welche Teile der Verordnung gelten, in EU AI Act: Fristen und Änderungen im Überblick.
Was nicht dasteht. Die Begriffe Geschäftsführer, Vorstand, Leitungsorgan oder persönliche Haftung kommen weder in der KI-Verordnung noch in der Omnibus-Verordnung vor.
Wo die Haftung der Geschäftsführung geregelt ist
Im deutschen Gesellschaftsrecht. § 43 Absatz 1 GmbHG verlangt von Geschäftsführern „die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes“, Absatz 2 bestimmt, dass Geschäftsführer, die ihre Obliegenheiten verletzen, der Gesellschaft solidarisch für den entstandenen Schaden haften. Für Vorstände einer Aktiengesellschaft verlangt § 93 Absatz 1 AktG die „Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters“; Absatz 2 regelt den Ersatz des Schadens gegenüber der Gesellschaft.
Ob der Umgang mit KI im eigenen Unternehmen eine solche Pflichtverletzung sein kann, sagt keine dieser Vorschriften, und dieser Beitrag sagt es auch nicht. Das ist die Frage, die in der Meldung steckt, und sie gehört in die Rechtsberatung.
Die Einordnung
Die Überschrift von der persönlichen Haftung verbindet zwei Dinge, die in getrennten Gesetzen stehen: Sanktionen gegen Akteure aus der KI-Verordnung und die Haftung der Geschäftsführung gegenüber der Gesellschaft aus dem Gesellschaftsrecht. Wer beides auseinanderhält, kann die Meldungen einordnen und die richtige Frage stellen. Betreiber kann nach der Verordnung auch eine natürliche Person sein; welche Rolle das eigene Unternehmen oder eine Person hat, ergibt sich aus den Begriffsbestimmungen.
Was Sie jetzt klären können
Wer weiß, welche KI-Systeme im Haus wofür eingesetzt werden und in welcher Rolle das Unternehmen dabei steht, hat die Grundlage, auf der jede rechtliche Prüfung aufsetzt. Welche Rollen die Verordnung kennt, steht in Anbieter, Betreiber, KI-System: die Begriffe des AI Act, welche Unterlagen für eine Klärung zusammenkommen, in Die KI-Bestandsaufnahme: Unterlagen für die rechtliche Klärung. Was die Geschäftsführung beim KI-Einsatz selbst entscheidet und nicht delegiert, steht in Was die Geschäftsführung beim KI-Einsatz selbst klären muss.
Quellen
- Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung), ABl. L 2024/1689 vom 12.7.2024, im Original über das Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union gelesen. Artikel 113 zum Geltungsbeginn (HF-C-072); Artikel 3 Nummer 4 zum Begriff des Betreibers (HF-C-042); Artikel 99 Absätze 3 bis 6 zu den Obergrenzen (HF-C-211); Artikel 99 Absatz 4 zur Aufzählung der Pflichten (HF-C-212); Suche im Volltext nach Begriffen der Organhaftung (HF-C-213).
- Verordnung (EU) 2026/1744 (Digital-Omnibus-Verordnung zur KI), ABl. L 2026/1744 vom 24.7.2026, im Original gelesen. Änderungsbefehl Nummer 38 zu Artikel 99 der KI-Verordnung: Absatz 1 neu gefasst, Absatz 4 Buchstabe da und Absatz 6a eingefügt (HF-C-210, HF-C-211, HF-C-212); Suche im Volltext (HF-C-213).
- Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG), § 43 Absätze 1 und 2, gesetze-im-internet.de (HF-C-214).
- Aktiengesetz (AktG), § 93 Absätze 1 und 2, gesetze-im-internet.de (HF-C-215).
- IT BOLTWISE, „KI-Verordnung ab 2026: Geschäftsführer haften persönlich und müssen dokumentieren“, 11. Juni 2026, https://www.it-boltwise.de/ki-verordnung-ab-2026-geschaeftsfuehrer-haften-persoenlich-und-muessen-dokumentieren.html, als Beispiel für die eingeordnete Aussage, nicht als Beleg für sie (HF-C-216).
Stand der Quellenprüfung: 25. September 2026.

