Der Anlass
Am 23. September 2026 hat das Zentrum für Digitale Souveränität der Öffentlichen Verwaltung (ZenDiS) ein Partnerprogramm für openDesk gestartet. Die Pressemitteilung beschreibt openDesk als „vollfunktionsfähige Office- und Kollaborationssuite für die Öffentliche Verwaltung“. Neu ist, dass privatwirtschaftliche Cloud-Anbieter und IT-Dienstleister erstmals eigene Angebote auf Basis von openDesk aufbauen können, und zwar ausdrücklich, um den Bedarf „in der Öffentlichen Verwaltung sowie der Privatwirtschaft zu bedienen“.
Das Programm kennt drei Rollen: zugelassene Distributoren, zugelassene Betreiber (im Programm „Approved Sovereign Service Provider“) und zugelassene Systemintegratoren. Für die Betreiber nennt das ZenDiS die höchsten Anforderungen, darunter ein Testat nach dem Kriterienkatalog C5 des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik und die Stufe 3 im „European Cloud Sovereignty Framework“. Die Teilnahme am Zulassungsverfahren ist nach Angabe des ZenDiS ab sofort möglich. Preise und ein Termin für erste Angebote stehen in der Mitteilung nicht.
Die Einordnung
Für die Geschäftsführung eines mittelständischen Unternehmens ändert der Anlass heute an der Lage nichts, an den Möglichkeiten aber einiges. Drei Punkte sind dabei auseinanderzuhalten.
Erstens: Eine Alternative kann beschaffbar werden, sie ist es noch nicht. Bisher war openDesk ein Angebot, das sich an die Verwaltung richtete. Mit dem Partnerprogramm entsteht ein Weg, auf dem ein Unternehmen es bei einem Anbieter seiner Wahl beziehen könnte. Dafür müssen Anbieter das Zulassungsverfahren durchlaufen und eigene Angebote bauen; Preise und Termine nennt die Mitteilung nicht.
Zweitens: Die Anforderungen an die Betreiber sind ein Hinweis, kein Urteil. Ein C5-Testat bedeutet, dass Wirtschaftsprüfer im Auftrag des Anbieters untersucht haben, ob dessen Cloud-Dienst die Kriterien des BSI erfüllt, je nach Prüfungstyp zum Prüfzeitpunkt oder über einen Zeitraum. Ob ein Angebot zu Ihrem Unternehmen passt, beantwortet das nicht: Dafür zählen dieselben Fragen wie bei jeder anderen Software, von der Datenmitnahme bis zum Aufwand für die Umstellung. Ein Testat ersetzt den Vergleich nicht, es liefert ihm eine geprüfte Angabe.
Drittens: Das Werkzeug ist die kleinere Hälfte der Abhängigkeit. Wer von einer etablierten Bürosuite auf eine andere wechselt, wechselt nicht nur Programme. Vorlagen, Makros, Freigabestrukturen, Schnittstellen zu anderen Systemen und die Gewohnheiten von Hunderten Menschen hängen daran. Ob ein Wechsel machbar ist, entscheidet sich an dieser Hälfte, und die lässt sich heute prüfen, lange bevor ein Angebot vorliegt.
Was Sie jetzt klären können
Sie müssen nichts entscheiden. Aber Sie können die Entscheidung vorbereiten, damit sie später auf Tatsachen steht und nicht auf dem ersten Vertriebsgespräch.
Klären Sie, ob Ihre Bürosoftware in der Bestandsaufnahme Ihrer digitalen Abhängigkeiten als kritischer Eintrag steht und woran genau die Bindung hängt. Wie diese Bestandsaufnahme angelegt wird, steht in Die eigenen digitalen Abhängigkeiten erfassen. Lassen Sie danach einen Probeexport machen: Kommen Dateien, Postfächer und Freigaben vollständig und weiterverwendbar heraus? Das Verfahren steht in Wechselmöglichkeit prüfen: Export, Weiterverwendung, Betrieb. Und legen Sie die Kriterien fest, nach denen Sie ein künftiges Angebot vergleichen würden, bevor Sie das erste sehen. Welche das sind und wie Zielkonflikte offen bleiben, statt verrechnet zu werden, steht in Alternativen vergleichen: Kriterien und Zielkonflikte.
Quellen
- Zentrum für Digitale Souveränität der Öffentlichen Verwaltung (ZenDiS), Pressemitteilung „openDesk: Partnerprogramm für Cloud-Anbieter und IT-Dienstleister startet“ vom 23. September 2026, https://www.zendis.de/newsroom/presse/opendeskpartnerprogramm. Zu Start, Rollen und Zielgruppe (HF-C-200), zu den Anforderungen an Betreiber (HF-C-201) und zu Zulassungsverfahren, Preisen und Terminen (HF-C-202).
- Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, Seite zum Kriterienkatalog C5, Abschnitt „Grundlegendes Konzept“, zu Testat und Prüfgegenstand (HF-C-030).
Stand der Quellenprüfung: 25. September 2026. Die Pressemitteilung wurde im Original gelesen.

